Informationen zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten

Sehr geehrte Kunden, wir möchten Sie darüber informieren, dass eventuelle Streitigkeiten zwischen Ihnen und unserem Unternehmen bzw. alle ihre Anforderungen, etc., versuchen wir immer richtig zu besprechen und zu beiderseitiger Zufriedenheit zu lösen.

Können Ihre Ansprüche jedoch nicht befriedigt werden und kommt es zwischen Ihnen und unserem Unternehmen zu einer Streitigkeit, haben Sie das Recht auf eine sogenannte außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit aus einem Kaufvertrag über den Verkauf unserer Waren oder a Vertrag über die Erbringung unserer Dienstleistungen („Verbraucherstreitigkeiten“).

Im Falle einer Verbraucherstreitigkeit über den Verkauf unserer Waren oder die Erbringung unserer Dienstleistungen ist die Tschechische Handelsinspektion – www.coi.cz („CTIA“) für die außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit zuständig, an die Sie sich bei Verbraucherstreitigkeiten wenden können. Darüber hinaus können sich weitere sogenannte Bevollmächtigte / Stellen zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ergeben, für die ebenfalls eine Anbahnung – außergerichtliche Beilegung – möglich ist.

 

Das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit ist so, dass es auf Vorschlag des Verbrauchers bei der CTIA (oder einer anderen bevollmächtigten Person) eingeleitet wird, die enthalten muss

 

Identifikationsdaten der Streitparteien (Ihre und unsere),

eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der entscheidenden Tatsachen (die fragwürdig ist),

eine Angabe, was der Anspruchsteller (Sie) verlangt (zB Rückerstattung des Werkpreises oder Kaufpreises, Warenumtausch etc.),

das Datum, an dem der Kläger sein streitgegenständliches Recht erstmals beim Verkäufer ausgeübt hat (z. B. die erste Reklamation),

eine Erklärung, dass der Fall nicht von einem Gericht entschieden wurde, kein Schiedsspruch ergangen ist und keine Vereinbarung zwischen den Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit

getroffen wurde, noch ein Gerichtsverfahren, ein Schiedsverfahren oder ein außergerichtliches die gerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit nach diesem Gesetz eingeleitet wurde,

Datum und Unterschrift des Petenten (Ihre).

 

Dem Angebot sind der Nachweis beizufügen, dass der Antragsteller die Streitigkeit nicht direkt beilegen konnte (z. B. unsere Korrespondenz usw.) und andere Unterlagen, die die behaupteten Tatsachen belegen, sofern verfügbar. Die Vollmacht ist dem Antrag beizufügen, wenn sich der Antragsteller auf der Grundlage einer Vollmacht vertreten lässt. Der Antrag kann insbesondere schriftlich oder mündlich im Protokoll oder elektronisch über das auf der CTIA-Website aufgeführte Online-Formular eingereicht, mit einer anerkannten elektronischen Signatur unterschrieben oder über die Datenbox des Antragstellers übermittelt werden.

 

Der Petent (Sie) kann spätestens 1 Jahr nach dem Tag, an dem er sein streitgegenständliches Recht beim Verkäufer zum ersten Mal ausgeübt hat, einen Antrag bei der CTIA oder einer anderen autorisierten Stelle stellen (z den Vertrag / die Beschwerde).

 

Die außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit muss innerhalb von 90 Tagen nach Beginn abgeschlossen sein. Bei besonders komplexen Streitigkeiten kann diese Frist um maximal weitere 90 Tage verlängert werden.

Die außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit geht zu Ende durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Streitparteien (freiwillig), eine einseitige Erklärung des Verbrauchers über die Beendigung der Teilnahme an der Streitbeilegung, die dem CTIA oder einer autorisierten Stelle mitgeteilt wird,Tod, Todeserklärung, Vermisstenerklärung oder Erlöschen einer der Streitparteien ohne Rechtsnachfolger, fruchtloser Ablauf der Frist zur Streitbeilegung, durch Ablehnung des Angebots (wegen seiner Mängel).

Die außergerichtliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ist kostenlos. Die mit der außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten verbundenen Kosten tragen die Parteien selbst.

Das CTIA oder eine autorisierte Stelle erlässt Regeln zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, die das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten gesetzeskonform weiter regeln.

Sollte die außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit die Verbraucherstreitigkeit nicht beilegen, können Sie natürlich jederzeit vor Gericht gehen. Natürlich müssen Sie auch nicht die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit in Anspruch nehmen (dies kann aber natürlich immer empfohlen werden) und können sich zur Beilegung der Verbraucherstreitigkeit direkt an das zuständige Gericht wenden.

Gemäß dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz können Kunden in der Stellung von Verbrauchern

in der jeweils gültigen Fassung, Streitigkeiten aus dem Vertrag zur Reparatur der mangelhaften Sache thing

einvernehmlich, außergerichtlich zu lösen. In diesem Fall kann der Verbraucher ein Angebot unterbreiten

zur außergerichtlichen Beilegung einer solchen Streitigkeit an eine für Verbraucher benannte außergerichtliche Schlichtungsstelle

Streitigkeiten, die es ist

die tschechische Handelsinspektion

Zentralinspektion – Abteilung ADR

Štěpánská 15

120 00 Prag 2

E-Mail: adr@coi.cz

Internet: adr.coi.cz